Ich musste an eine Situation denken, die schon einige Jahre her ist, mich aber trotzdem beschäftigt. Wir waren 3 Reiter- zwei Erwachsene, wobei ich die mit der meisten Reiterfahrung war und die andere eher als Anfänger galt- und eine Jugendliche mit ihrem eigenen Pferd- die zwar schon länger im Reitverein reitet, aber im Gelände noch unerfahren ist.
Da kamen Situationen zustande, ausgelöst durch Unwissenheit/Dummheit des minderjährigen, die echt böse enden hätten können. Ich hab dann gesagt, das es mir zu gefährlich wird mit der auszureiten. Da habe ich mir dann auch die Frage gestellt, wer trägt die schuld bzw ist der verantwortliche, wenn da was passiert. Ich kenne es so, das man eine gewisse Aufsichtspflicht hat, was Kinder und Jugendliche angeht. Das wird im Gelände beim reiten bestimmt auch so sein? Vor allem, wenn es aus Situationen heraus passiert, die durch das richtige Verhalten vermieden hätte können. So, da ich nun die Erfahrung habe und über die Gefahren Bescheid weiß, könnte ich so Unfälle vermeiden. Also kann die Schuldfrage auf mich abgewälzt werden?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine (Ich hoffe die Kategorie ist passen für das Thema )
Hier müssen verschiedene Fälle unterschieden werden.
1. Kind/Jugendlicher darf auch alleine ausreiten oder es herrscht nur die Verabredung, es solle jemand dabei sein, damit, falls jmd. etw. passiert, der andere Bescheid geben kann. Hier ist es grundsätzlich erstmal unerheblich, was der Jugendliche so treibt. Verursacht er einen Schaden, so haftet er auch grundsätzlich (heißt, es gibt Ausnahmen), sofern er denn der Pferdehalter ist. Meist sind das jedoch die Eltern. Pferdehalter ist, wer die Kosten und Nutzen trägt und die tatsächliche Gewalt über das Pferd hat (Kosten sind klar, Nutzen: mein Kind kann reiten, Gewalt: kann das Pferd verkaufen oder dem Kind den Zugang untersagen etc.). Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" ist jedoch Humbug. Der Pferdehalter haftet auch bei Nichtverschulden, jeder andere nur bei Verschulden. Wenn du als unabhängiger Begleiter also keine Schuld trägst, also nicht absichtlich das Pferd erschreckst o.ä., gibt es auch nichts, wofür du haften musst.
2. Kind/Jugendlicher darf nur mit dir ausreiten und es gab die Verabredung, dass du aufpassen sollst (kann explizit oder auch konkludent sein). Hier hast du grundsätzlich (heißt, es gibt Ausnahmen) eine Aufsichts- und Garantenpflicht und haftest für die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten (nicht für Zufälle u.ä.).
Das ist aber eher eine ganz grobe Orientierung, im Einzelfall muss ggf. anders entschieden werden und über das Thema kann man ganze Bücher füllen.
Hier nochmal der Hinweis, dass ich kein Volljurist bin und dies keine Rechtsberatung darstellt. Es besteht keine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Aussagen.
"Die Menschen sind Rivalen im Wettkampf, aber geeint und Freunde durch ihr Ideal in der Ausübung ihres Sportes und noch mehr im täglichen Leben." Jigoro Kano
Danke Julia, das hat mir schon sehr geholfen Mir ist nur wichtig zu wissen, daß falls etwas passiert, was durch Leichtsinn von einer minderjährigen Person verursacht wird, ich nicht der schuldige bin, weil ich es ja besser weiß und es so evtl verhindern hätte können.