Zitatich fahre jetzt selbst, da das Gespann zusammen mit Pferd im Hänger 3,5t wiegt und das man mit Führerschein B fahren darf.
Achtung, das ist so nicht richtig! Wenn du so kontrolliert wirst, wird das sehr sehr teuer!
Mit dem Führerschein der Klasse B darf der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht überschreiten. Du dürftest also auch keinen leeren Pferdehänger ziehen, da diese für mehr als 750kg ausgelegt sind. Mit dem "normalen" Führerschein kann und und darf man kein Pferd ziehen.
Mit der Zusatzklasse B96 darfst du mehr als 750kg ziehen, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf aber 4250kg nicht überschreiten. Das reicht meist für einen PKW mit Uno-Hänger. Auch hier muss aber die zulässige Gesamtmasse betrachtet werden und nicht der tatsächliche Beladungsstand. Beispiel: Du hast einen VW Golf GTI, der 1600kg ziehen darf und der selbst eine zulässige Gesamtmasse von 1820kg hat. Ein durchschnittlicher Einer-Hänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1600kg. Das passt also und da die Gesamtmasse hier insgesamt unter 4250kg liegt, darf man das mit dem B96 fahren. Nimmst du aber einen durchschnittlich schweren Zweier-Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2000kg, sieht das anders aus. Den dürfte unser Golf schon gar nicht ziehen. Nehmen wir einen VW Passat 2.0 TSI. Der darf genau 2000kg ziehen und wiegt 2270kg. Jetzt könnte man denken, gut, der Hänger wiegt leer 750kg und ich will ja nur ein Pferd transportieren, meinetwegen auch 750kg, landen wir mit dem Auto also bei 3770kg und ich bin locker unter der Grenze. Von wegen! Es zählt die zulässige Gesamtmasse des Hängers plus die des Autos. 2000kg + 2270kg= 4270kg. Damit sind wir über 4250kg und dürfen das nicht ziehen, auch wenn wir weniger draufstellen.
Auf Nummer Sicher ist man mit dem BE. Hier darf das Fahrzeug 3500kg wiegen und der der Hänger ebenfalls. Man kann also hypothetisch bis zu 7000kg kombinieren, sofern keines des beiden Teile mehr als 3500kg zulässige Gesamtmasse hat.
Ich will dich nicht ärgern, indem ich das hier so ausführlich erläutere oder "klugscheißen". Es ist leider ein weit verbreiterter Irrglaube, man dürfe alles ziehen, solange das gesamte Gespann leichter als 3500kg ist. Das kann für dich und Moritz zum Einen sehr gefährlich, zum Anderen aber auch sehr teuer werden und dich auch den Führerschein kosten.
"Die Menschen sind Rivalen im Wettkampf, aber geeint und Freunde durch ihr Ideal in der Ausübung ihres Sportes und noch mehr im täglichen Leben." Jigoro Kano
André hat direkt mal nachgeschaut... Das zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. §21 StVG Bei Vorsatz erwartet einen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit (ein Rechtsverstoß ist immer fahrlässig, wenn er nicht unvermeidbar ist) bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze Geldstrafe (ab 91 wird das ins Vorstrafenregister eingetragen). Dazu kann ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten kommen. Wir sind also weit außerhalb der Grenzen eines Kavaliersdelikts
Hier wie immer der Hinweis, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt
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Das wusste ich jetzt auch noch nicht... früher ist meine Mom auch mal mit pferd und Hänger gefahren ohne Schein Das waren aber "nur" ca 10km und in den Dörfern bei uns is eh kaum ne Kontrolle unterwegs. Bei so einem langen Weg durch verschiedene Bundesländer ist es natürlich was anderes...
Julia hat Recht ich möchte außerdem auf den Versicherungsschutz hinweisen - der erlischt doch auch!???? Wenn dir etwas passiert - oder deinem Pferd - wird deine Versicherung wohl nicht haften. Mir wäre das zu riskant...
Pferde sind wie die Wurzel aus -1 : Sie sind komplex und in der Schule lernt man nicht, wie wichtig sie sind.
Mit dem Führerschein der Klasse B darf der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht überschreiten. Du dürftest also auch keinen leeren Pferdehänger ziehen, da diese für mehr als 750kg ausgelegt sind. Mit dem "normalen" Führerschein kann und und darf man kein Pferd ziehen.
Ich möchte mich auch mal einklinken. Meiner Meinung nach stimmt das nicht. Der Tüv nord sagt:
Klasse B auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Okay, da muss ich zugeben, dieses Zusatz kannte ich nicht! Wieder was gelernt! Jetzt besteht aber das Problem, dass ich, wenn ich nicht gerade ein Pony transportieren will, einen Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1600kg brauche. Das sind so die leichtesten Unos, die 750kg schaffen. Jetzt finde mal ein Auto, mit maximal 1900kg, dass so viel ziehen darf! Auf der ADAC-Liste bin ich nicht fündig geworden. die leichtesten Wagen haben 2000kg gewogen und damit bin ich über 3500kg. Jedenfalls sind wir uns einig, dass man sehr aufmerksam sein muss, wenne s darum geht, was man ziehen darf
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Da dieser Gedankenaustausch nichts mehr mit dem eigentlichen Stallwechsel zu tun hat, dürft ihr gerne hier weiter über das Fahren mit Anhängern diskutieren
Zitat von TwistAround 100 km/h darf man übrigens auch mit 100er-Zulassung nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren auf Landstraßen trotzdem nur 80 km/h.
Zur Ergänzung noch mein Kommentar aus dem anderen Thread
Wie seht ihr das eigentlich mit dem B96 und dem BE? Lohnt sich eurer Meinung nach der B96 überhaupt? Wenn dann irgendwann mal das eigene Pferd ansteht, würde ich natürlich auch gerne Hänger fahren können. Ich tendiere dazu, gleich das "Rundumsorglospaket" mit dem BE zu machen. So schnell muss ich da wohl nicht überlegen, ob ich jetzt noch innerhalb der zulässigen Gesamtmasse liege
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Ich kannte diese ganzen Neuerungen bislang gar nicht, nur die Einführung des B96 hatte ich mitgekriegt, aber für mich ist das total blödsinnig.
Ich habe aus Sturheit damals nur Führerscheinklasse B gemacht und erst letztes Jahr dann den Anhöngerführerschein. Da habe ich tatsächlich Klasse BE gemacht. Mit meinem damaligen Auto und dem Anhänger wäre ich gerade eben noch für B96 tauglich gewesen, aber das war wirklich an der Grenze. Wenn ich ein Auto von Bekannten fahren würde, wäre ich schon wieder aufgeschmissen, weil das zG dann zu hoch wäre. Und mit meinem Wunschauto in ein Paar Jahren sowieso. Also direkt BE. Vom Aufwand tut sich das nicht so viel, sowohl zeitlich als auch finanziell. Deswegen finde ich B96 irgendwie überflüssig und ich finde, diese Kategorie verkompliziert das Ausbildungsangebot einfach.
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Ich hab auch den BE, weil es den B96 damals noch nicht gab... wenn ich das richtig mitbekommen habe, muss man beim B96 keine Prüfung mit Hänger ablegen. Daher finde ich den BE insofern besser, dass nochmal jemand richtig abklärt, ob man mit dem Gespann wirklich richtig umgehen kann. Was Gewichte und so angeht, hab ich keinen Plan davon...
Als ich vor einigen Jahren den Führerschein gemacht habe, habe ich leider den Anhänger-Führerschein nicht gleich mitgemacht ... heute könnte ich mir dafür in den Hintern beißen
Also am besten gleich Beides!
Aber: es ist nicht nur wichtig eine Prüfung abzulegen, in der geklärt wird, ob man tatsächlich mit dem Gespann umgehen kann - ich rate dazu, eine Fahrschule auszuwählen, die ab und an mal mit einem beladenen Anhänger übt... Wenn man das Gewicht nämlich nicht gewohnt ist und dann die erste Fahrt mit Pferd antritt, bekommt man an der ersten Ampel einen Herzinfarkt, weil der Anhänger plötzlich so stark schiebt und sich der Bremsweg enorm vergrößert! Darauf sollte man vorbereitet sein
Bei uns gab es eine Fahrschule, deren Inhaber privat Pferde gehalten hat - da wurden dann zwei Kaltblüter in den Anhänger zum üben gestellt... Die Fahrschüler dieser Fahrschule konnten am Ende super fahren